Beschluss (EU) 2025/1415 des Rates vom 8. Juli 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der durch das Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung geschaffenen Versammlung des besonderen Verbands in Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen an der gemeinsamen Ausführungsordnung zum Lissabonner Abkommen und zur Genfer Akte dieses Abkommens zu vertreten ist
Mit der vorgeschlagenen Änderung von Regel 1 Absatz 1 der gemeinsamen Ausführungsordnung wird die Begriffsbestimmung von „amtliches Formblatt“ unter Ziffer vi aktualisiert, um einen Verweis auf die elektronische Schnittstelle (e-Lissabon) aufzunehmen, die das Internationale Büro der WIPO für die zuständigen Behörden des Lissabon-Systems auf der Website der WIPO bereitstellt.
Erwägungsgrund 6 32025D1415
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