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Angesichts der geografischen Randlage Islands und der damit verbundenen Herausforderungen bei der Berechnung des Bruttoendenergieverbrauchs im Verhältnis zum Energieverbrauch im Luftverkehr sollte der gleiche Schwellenwert, der gemäß Artikel 7 der Richtlinie (EU) 2018/2001 für Zypern und Malta angesetzt wurde, auch für Island gelten.
In Artikel 7 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2018/2001 sind für Zypern und Malta Ausnahmen vorgesehen, indem für die Berechnung des Bruttoendenergieverbrauchs im…
Bei einigen Mitgliedstaaten ist der Anteil des Flugverkehrs am Bruttoendenergieverbrauch hoch. Angesichts der technischen und rechtlichen Beschränkungen, die…
Für die Zwecke der Berechnungen nach Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a wird davon ausgegangen, dass der Anteil der an…
Die von Island nach Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie 2012/27/EU zu erzielenden neuen Energieeinsparungen sollten auf einem Niveau festgelegt werden, das die…
Zu Vereinfachungszwecken wurde einigen Mitgliedstaaten gestattet, vorübergehend einen höheren als den in der Richtlinie 2006/112/EG festgelegten Schwellenwert…
Unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale und Zwänge der Gebiete in äußerster Randlage der Union, insbesondere ihrer Abgelegenheit und Insellage, sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.