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Im Hinblick auf die in Artikel 16 der Richtlinie (EU) 2018/2001 festgelegten Verfahren zur Genehmigungserteilung sollten im Rahmen des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die besonderen Verpflichtungen Norwegens zur Konsultation der Angehörigen der Sami-Ethnie berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Fristen für die Verfahren zur Genehmigungserteilung gemäß Artikel 16 Absätze 4, 5 und 6 der Richtlinie (EU) 2018/2001 um bis zu ein Jahr verlängert werden können.
Über den Genehmigungsantrag für ein folgendes Vorhaben in einem für ein solches Vorhaben geltenden Beschleunigungsgebiet für erneuerbare Energie nach Artikel 2…
In Fällen, in denen Norwegen verpflichtet ist, Angehörige der Sami-Ethnie zu konsultieren, muss sichergestellt werden, dass die Fristen für das…
Gemäß Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie 2012/34/EU müssen die Genehmigungsbehörden über Anträge auf Erteilung einer Genehmigung innerhalb von drei Monaten nach…
Gemäß Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie 2012/34/EU müssen die Genehmigungsbehörden über Anträge auf Erteilung einer Genehmigung innerhalb von drei Monaten nach…
Möglicherweise müssen die Verwaltungsverfahren zur Erteilung von Genehmigungen weiter gestrafft werden, um unnötigen Verwaltungsaufwand für Projekte im Bereich…
Angesichts eines parallel vorgelegten Legislativvorschlags zur Vereinfachung des Rahmens für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Verringerung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.