Beschluss (EU) 2025/1437 des Rates vom 8. Juli 2025 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im schriftlichen Verfahren von den Teilnehmern an dem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite hinsichtlich der Gemeinsamen Haltung zur Verlängerung der Gewährung gebundener Entwicklungshilfe an die Ukraine zu vertreten ist
Die Teilnehmer am Übereinkommen (im Folgenden „Teilnehmer“) entscheiden in einem schriftlichen Verfahren über den Vorschlag der Europäischen Union für eine Gemeinsame Haltung gemäß Kapitel IV Abschnitt 5 des Übereinkommens, die Gewährung gebundener Entwicklungshilfe an die Ukraine zu verlängern.
Erwägungsgrund 5 32025D1437
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