Erwägungsgrund 7 32025D1437
Es ist angezeigt, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der vorgeschlagenen Gemeinsamen Haltung zur Verlängerung der Gewährung gebundener Entwicklungshilfe an die Ukraine sowie der möglichen weiteren Verlängerung der Gemeinsamen Haltung festzulegen, da die vorgeschlagene Gemeinsame Haltung, sobald sie vereinbart wurde, gemäß Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 1233/2011 für die Union verbindlich und geeignet ist, den Inhalt des Unionsrechts maßgeblich zu beeinflussen.