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Der Sonderbeauftragte wendet die Vorschriften in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates an. Der Hohe Vertreter erlässt die einschlägigen Durchführungsbestimmungen in Bezug auf den Sonderbeauftragten.
Der Sonderbeauftragte schützt natürliche Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nach Maßgabe der der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates . Der Hohe Vertreter erlässt die einschlägigen Durchführungsbestimmungen in Bezug auf den Sonderbeauftragten.
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