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Mit dem Beschluss (EU) 2020/2152 wurde die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren für RRMs eingeführt, über die damals die Mehrheit der Marktteilnehmer Datensätze meldete. RRMs werden derzeit von der Agentur auf der Grundlage von Artikel 11 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1348/2014 der Kommission registriert. Die Agentur registriert auch IIPs, über die die Marktteilnehmer Insider-Informationen offenlegen. In der Definition für RRMs und den entsprechenden Bezugnahmen sollte daher berücksichtigt werden, dass RRMs zwar gemäß Artikel 9a der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 künftig von der Agentur zugelassen werden müssen, die Anforderung zur Entrichtung von Gebühren jedoch für die bereits bei der Agentur registrierten RRMs weiterhin gilt, auch wenn sie noch nicht zugelassen sind. IIPs fallen bisher nicht unter den Beschluss (EU) 2020/2152. Da jedoch gemäß den oben genannten legislativen Änderungen IIPs Gebühren an die Agentur entrichten sollten, gilt dieser Beschluss auch für IIPs und insbesondere dann, wenn sie gemäß Artikel 4a der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 zugelassen wurden.
Des Weiteren sieht die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 in der geänderten Fassung vor, dass Marktteilnehmer die in den Artikeln 7c und 8 der Verordnung genannten…
Gemäß Artikel 71 der Finanzregelung der Agentur darf die Agentur die Dienstleistungen erst erbringen, nachdem die entsprechende Gebühr vollständig entrichtet…
Gemäß Artikel 4a der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 und sobald der einschlägige delegierte Rechtsakt zur Ergänzung dieses Artikels erlassen wurde, ist die…
Der Pauschalbetrag sollte die Kosten der Agentur für die Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung oder Registrierung von RRMs sowie für die Gewährleistung der…
Die mit der Verordnung (EU) 2024/1106 und der Verordnung (EU) 2024/1789 eingeführten Änderungen führen zu einem erheblichen Anstieg der Kosten der Agentur, die…
Die Agentur sollte den RRMs und IIPs Rechnungen übermitteln. Da die Gebühren vollständig durch diesen Beschluss bestimmt werden, der die Grundlage für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.