Art. 73 32026R1184
Der Beratende Ausschuss für Leistungen überwacht die Annahme und die Anwendung des Europäischen Rahmens für das Kapazitätsmanagement sowie dessen Teile gemäß Artikel 7, des Europäischen Rahmens für die Koordinierung des grenzüberschreitenden Verkehrs-, Störungs- und Krisenmanagements sowie dessen Teile gemäß Artikel 46 sowie des Europäischen Rahmens für die Leistungsüberprüfung sowie dessen Teile gemäß Artikel 52.
Der Beratende Ausschuss für Leistungen legt dem ENIM und der Kommission innerhalb von zwei Jahren nach Annahme der in Absatz 1 genannten Rahmen durch das ENIM einen Bericht über die Anwendung dieser Rahmen vor, in dem ihre Wirksamkeit bewertet wird. Der Bericht kann auch Empfehlungen dazu enthalten, wie spezifische Mängel behoben werden können. Hat der Beratende Ausschuss für Leistungen erhebliche Mängel in den Rahmen festgestellt, fordert er das ENIM auf, diese innerhalb von drei Monaten zu beheben und den einschlägigen Rahmen entsprechend zu aktualisieren.Der Bericht ist öffentlich zugänglich zu machen.Der Beratende Ausschuss für Leistungen legt mindestens alle drei Jahre einen Bericht vor.
Der Beratende Ausschuss für Leistungen arbeitet bei der Überwachung der Rahmen und der Ausarbeitung des Berichts eng mit den nationalen Regulierungsstellen und dem ENRRB zusammen. Der Beratende Ausschuss für Leistungen kann gegebenenfalls das ERP und andere am Betrieb Beteiligte konsultieren.