Erwägungsgrund 4 32025D1969
Zur Überwachung der Einfuhren, für die eine Befreiung von den Eingangsabgaben gewährt wird, und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Anwendung dieses Beschlusses sollte Frankreich Mitteilung über die Art und Menge der Waren machen, die zur unentgeltlichen Verteilung oder Bereitstellung für die Opfer des Zyklons Chido in Mayotte (Frankreich) von den Eingangsabgaben befreit wurden.