Beschluss (EU) 2025/1969 der Kommission vom 1. Oktober 2025 über die Gewährung einer Befreiung von Waren, die unentgeltlich an die Opfer des Zyklons Chido in Mayotte (Frankreich), einem Gebiet in äußerster Randlage der Union, verteilt oder zur Verfügung gestellt werden, von Eingangsabgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 6567) (Nur der französische Text ist verbindlich)
Angesichts der extremen Herausforderungen, mit denen Mayotte (Frankreich) aufgrund des Zyklons Chido konfrontiert war, sollte Frankreich für Waren, die vom 16. Dezember 2024 bis zum 16. Juni 2025 nach Frankreich eingeführt werden, eine Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt werden.
Erwägungsgrund 6 32025D1969
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