Erwägungsgrund 4 32025D1997
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung des Abkommens (im Folgenden „Änderungsabkommen“) wurde gemäß dem Beschluss (EU) 2024/1876 des Rates am 20. Juni 2024 durch die Union unterzeichnet und seit diesem Zeitpunkt vorläufig angewandt. Mit dem Änderungsabkommen wurde die Laufzeit des Abkommens bis zum 30. Juni 2025 verlängert, mit einer stillschweigenden Verlängerung um einen Zeitraum von sechs Monaten. Das Abkommen wurde stillschweigend bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.