Erwägungsgrund 5 32025D1997
Damit sowohl die Union als auch die Ukraine weiterhin von den positiven Auswirkungen des Abkommens profitieren können, indem der Güterkraftverkehr zwischen dem Hoheitsgebiet der Ukraine und dem Gebiet der Europäischen Union sowie durch diese Gebiete erleichtert und das reibungslose Funktionieren der Solidaritätskorridore im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unterstützt werden, sollte das Abkommen bis zum 31. März 2027 verlängert werden.