Erwägungsgrund 9 32025D1997
Jegliche weitere Verlängerung des Abkommens sollte von zufriedenstellenden Fortschritten bei der Angleichung der ukrainischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand der Union in dem Bereich des Güterkraftverkehrs abhängig gemacht werden, der bislang nicht umgesetzt wurde, und sollte die Ergebnisse der Studie über die Auswirkungen des Abkommens auf die Güterkraftverkehrsbranche berücksichtigen.