Erwägungsgrund 4 32024R2747
Im Rahmen der Integrierten Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (Integrated Political Crisis Response, IPCR) konnte der Rat Informationen austauschen und bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise koordinieren, während die Mitgliedstaaten in anderen Situationen unabhängig gehandelt haben. Die Maßnahmen der Kommission verzögerten sich jedoch um mehrere Wochen, da es keine unionsweiten Maßnahmen der Eventualfallplanung gab und nicht klar war, mit welcher nationalen Behörde Kontakt aufzunehmen war, um rasche Lösungen für die krisenbedingten Auswirkungen auf den Binnenmarkt zu finden. Darüber hinaus wurde deutlich, dass unkoordinierte restriktive Maßnahmen der Mitgliedstaaten die Auswirkungen der Krise auf den Binnenmarkt weiter verschärfen würden. Es stellte sich heraus, dass es Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union in Bezug auf Eventualfallplanung, Koordinierung auf technischer Ebene sowie Zusammenarbeit und Informationsaustausch bedarf. Außerdem wurde deutlich, dass durch das Fehlen einer wirksamen Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten die Engpässe bei Waren verschärft und weitere Hindernisse für den freien Dienstleistungs- und Personenverkehr geschaffen wurden.