Erwägungsgrund 2 32025D0222
Mit der Gewährung des Zugangs für Zahlungsdienstleister aus dem Nichtbankensektor zu den von den Zentralbanken des Eurosystems betriebenen Zahlungssystemen soll die Effizienz und das reibungslose Funktionieren des Massenzahlungssektors verbessert und dabei zugleich auch, jedoch nicht ausschließlich, die Bereitstellung von Sofortzahlungen im Euro-Währungsgebiet begünstigt werden