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Mit der Gewährung des Zugangs für Zahlungsdienstleister aus dem Nichtbankensektor zu den von den Zentralbanken des Eurosystems betriebenen Zahlungssystemen soll die Effizienz und das reibungslose Funktionieren des Massenzahlungssektors verbessert und dabei zugleich auch, jedoch nicht ausschließlich, die Bereitstellung von Sofortzahlungen im Euro-Währungsgebiet begünstigt werden
Im Interesse der Rechtssicherheit und zur Vermeidung einer Diskriminierung innerhalb der Gruppe von Zahlungsdienstleistern aus dem Nichtbankensektor aufgrund…
Eine Zentralbank des Eurosystems hat einem Zahlungsdienstleister aus dem Nichtbankensektor auf Anfrage Zugang zu den von der Zentralbank betriebenen…
Das Eurosystem fördert das reibungslose Funktionieren der Zahlungsverkehrssysteme unter anderem durch die Überwachung der Zahlungsverkehrssysteme.
Artikel 35a Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/2366 legt bestimmte Bedingungen für Zahlungsdienstleister aus dem Nichtbankensektor fest, die an den in der…
Vorbehaltlich des Artikels 2 Absatz 4 haben die Zentralbanken des Eurosystems Zahlungsdienstleistern aus dem Nichtbankensektor direkten oder sonstigen Zugang zu…
Das Eurosystem beabsichtigt, allen für die Teilnahme an TARGET zugelassenen Teilnehmern direkten Zugang zu TARGET zu gewähren. Demzufolge sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.