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Im Interesse der Rechtssicherheit und zur Vermeidung einer Diskriminierung innerhalb der Gruppe von Zahlungsdienstleistern aus dem Nichtbankensektor aufgrund ihres Niederlassungsorts sollten die Zentralbanken des Eurosystems einen einheitlichen Ansatz im Hinblick auf den Zugang von Zahlungsdienstleistern aus dem Nichtbankensektor zu allen von den Zentralbanken des Eurosystems betriebenen Zahlungssystemen und Zentralbankkonten verfolgen. Daher sollten die Zentralbanken des Eurosystems eine Reihe nichtdiskriminierender, objektiver, risikobasierter Kriterien anwenden, auf deren Grundlage Zahlungsdienstleistern aus dem Nichtbankensektor der direkte Zugang zu den von den Zentralbanken des Eurosystems betriebenen Zahlungssystemen ermöglicht wird. Damit wäre sichergestellt, dass der direkte Zugang von Zahlungsdienstleistern aus dem Nichtbankensektor Marktintegrität fördert und den Wettbewerb sowie die Innovation im gesamten Zahlungsdienstesystem unterstützt, ohne dass damit die Widerstandsfähigkeit, Integrität und Sicherheit der Zahlungssysteme gefährdet und damit zu einer Quelle von Systemrisiken werden
Eine Zentralbank des Eurosystems hat einem Zahlungsdienstleister aus dem Nichtbankensektor auf Anfrage Zugang zu den von der Zentralbank betriebenen…
Mit der Gewährung des Zugangs für Zahlungsdienstleister aus dem Nichtbankensektor zu den von den Zentralbanken des Eurosystems betriebenen Zahlungssystemen soll…
Vorbehaltlich des Artikels 2 Absatz 4 haben die Zentralbanken des Eurosystems Zahlungsdienstleistern aus dem Nichtbankensektor direkten oder sonstigen Zugang zu…
Artikel 35a Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/2366 legt bestimmte Bedingungen für Zahlungsdienstleister aus dem Nichtbankensektor fest, die an den in der…
Es sollte sichergestellt werden, dass es zwischen zugelassenen Zahlungsinstituten und Kreditinstituten zu keinerlei Diskriminierung kommt, sodass alle im…
Das Eurosystem beabsichtigt, allen für die Teilnahme an TARGET zugelassenen Teilnehmern direkten Zugang zu TARGET zu gewähren. Demzufolge sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.