Erwägungsgrund 4 32025D2258
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union der bei der COP 6 zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die vorgesehenen Akte der COP 6 Rechtswirkung entfalten werden.
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union der bei der COP 6 zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die vorgesehenen Akte der COP 6 Rechtswirkung entfalten werden.