Art. 1 32025D2402
Mit der in Rede stehenden Vorabverständigung über die Verrechnungspreisgestaltung der Steuerverwaltung des Königreichs der Niederlande vom 28. April 2008 gewährte das Königreich der Niederlande Starbucks Manufacturing EMEA bv keine Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.