Erwägungsgrund 8 32025D2478BESCHLUSS (EU) 2025/2478 DES RATES vom 21. Oktober 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Teilnahme der Schweizerischen Eidgenossenschaft an Programmen der Union
Damit die Vertragsparteien ihre Zusammenarbeit ausweiten können, ist in Artikel 18 Absatz 1 des Abkommens vorgesehen, dass sie es im Einklang mit ihren…
Erwägungsgrund 5 32008D0651BESCHLUSS 2008/651/GASP/JI DES RATES vom 30. Juni 2008 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und Australien über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records — PNR) aus der Europäischen Union und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an die australische Zollbehörde
Nach Artikel 15 Absatz 2 des Abkommens wird das Abkommen ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet. Die Mitgliedstaaten sollten seinen…
Erwägungsgrund 16 32026D0792BESCHLUSS (EU) 2026/792 DES RATES vom 24. Februar 2026 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines umfangreichen Pakets von Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits zur Konsolidierung, Vertiefung und Ausweitung ihrer bilateralen Beziehungen und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über die Modalitäten und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm
Damit die Vertragsparteien ihre Zusammenarbeit ausweiten können, ist im EUSPA-Abkommen vorgesehen, dass sie es im Einklang mit ihren jeweiligen internen…
Art. 2 Abs. 1 32026D0444BESCHLUSS (EU) 2026/444 DES RATES vom 11. Februar 2026 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada zur Festlegung der Bedingungen für die Beteiligung von kanadischen Rechtsträgern und Gütern mit Ursprung in Kanada an Beschaffungen im Rahmen des SAFE-Instruments
Das Abkommen wird, im Einklang mit dessen Artikel 15 und vorbehaltlich der darin vorgesehenen Mitteilungen, ab dem späteren der Tage, an denen jede…
Art. 12 Abs. 1 32020D2252BESCHLUSS (EU) 2020/2252 DES RATES vom 29. Dezember 2020 über die Unterzeichnung im Namen der Union und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits und des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen
Unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit werden die Abkommen ab dem 1. Januar 2021 vorläufig angewandt, bis die für ihr Inkrafttreten erforderlichen…
Erwägungsgrund 8 32023D1476BESCHLUSS (EU) 2023/1476 DES RATES vom 26. Juni 2023 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Madagaskar und des zugehörigen Durchführungsprotokolls (2023-2027)
Das Abkommen und das Protokoll sollten daher ab dem 1. Juli 2023 oder ab ihrer Unterzeichnung, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist, bis zum Abschluss…