Beschluss (EU) 2025/2610 des Rates vom 12. Dezember 2025 über Änderungen der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra und der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Die Durchführung von Unionsrechtsakten, die das Währungsrecht betreffen, sollte weiterhin ausschließlich den Währungsvereinbarungen unterliegen.
Erwägungsgrund 10 32025D2610
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