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Nach Abschluss der Verhandlungen im Dezember 2023 steht zu erwarten, dass die Union das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra beziehungsweise der Republik San Marino (im Folgenden „Assoziierungsabkommen“) schließt. Nach dem Assoziierungsabkommen und dem zugehörigen Rahmenprotokoll 3 über Finanzdienstleistungen werden Andorra und San Marino schrittweise dem Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen beitreten. Andorra und San Marino sollten daher den Besitzstand und neue Rechtsvorschriften der Union zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie neue Rechtsvorschriften über Finanzdienstleistungen umsetzen.