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Die Unionsrechtsakte zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die gemäß den Währungsvereinbarungen und dem Assoziierungsabkommen umzusetzen sind, sind identisch. Bei den Unionsrechtsakten über Finanzdienstleistungen gibt es im Gegensatz dazu nur teilweise Überschneidungen. Die nach den Währungsvereinbarungen anwendbaren Unionsrechtsakte betreffen in erster Linie das Banken- und Finanzrecht im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung von Finanzinstituten, die für den Euro relevant sind, während in den Anwendungsbereich des Assoziierungsabkommens alle Unionsrechtsakte über Finanzdienstleistungen fallen.