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In die Währungsvereinbarungen sollten Klauseln eingefügt werden, wonach alle neuen Unionsrechtsakte zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie alle neuen Unionsrechtsakte zum Bank- und Finanzwesen, die für den Euro relevant sind, in das Assoziierungsabkommen aufgenommen werden, sobald diese Unionsrechtsakte im Rahmen des Assoziierungsabkommens anwendbar werden. Die Bewertung der Umsetzung dieser Unionsrechtsakte, die Teil des Assoziierungsabkommens geworden sind, unabhängig davon, ob sie in der Vergangenheit angenommen wurden oder in Zukunft angenommen werden, sollte im Rahmen des Assoziierungsabkommens erfolgen, und kann für die Anwendung der Währungsvereinbarungen relevant sein.