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Auch wenn der Risikovorstand keine Dienststelle im Sinne des Artikels 45 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Kommission darstellt, ist es für die Unabhängigkeit der Funktion unabdingbar, dass sie für die Zwecke des Artikels 55 bzw. des Artikels 58 der Geschäftsordnung der Kommission einer zuständigen Dienststelle und einer Dienststelle mit einem berechtigten Interesse als gleichgestellt gilt. Zu diesem Zweck sollte der Risikovorstand insbesondere für dienststellenübergreifende Konsultationen zu der hochrangigen Risiko- und Compliance-Politik und den thematischen Risiko- und Compliance-Politiken die zuständige Dienststelle sein. Als Dienststelle mit einem berechtigten Interesse sollte der Risikovorstand im Rahmen dienststellenübergreifender Konsultationen insbesondere zu Legislativvorschlägen zu Programmen oder Instrumenten zur Genehmigung von Haushaltsgarantien und Darlehen, zu Rechtsakten zur Durchführung von Programmen oder Instrumenten zur Genehmigung von Haushaltsgarantien und Darlehen sowie zu Rechtsakten bezüglich der Finanztransaktionen der Union konsultiert werden.
Der Risikovorstand gilt der Dienststelle mit berechtigtem Interesse im Sinne des Artikels 58 der Geschäftsordnung der Kommission als gleichgestellt und wird im…
In diesem Beschluss werden die Rolle, die Zuständigkeiten und die Aufgaben des Risikovorstands für Finanztransaktionen der Union (im Folgenden „Risikovorstand“)…
Im Sinne der Unabhängigkeit des Risikovorstands von den Kommissionsdienststellen, die die Finanztransaktionen der Union durchführen, sollte eine hochrangige…
Der Risikovorstand sollte von einem Compliance-Beauftragten unterstützt werden. Dieser sollte unmittelbar dem Risikovorstand Bericht erstatten und unter dessen…
Mit diesem Beschluss sollten die Rolle, die Zuständigkeiten und die Aufgaben des Risikovorstands entsprechend auf alle betroffenen Finanztransaktionen der Union…
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Aufgaben sollten dem Risikovorstand spezifische Aufgaben im Zusammenhang mit den Hauptverfahren zur Planung wichtiger…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.