Art. 7 32025D0404
Vorrechte und Befreiungen des Sonderbeauftragten und der Mitglieder des Arbeitsstabs des Sonderbeauftragten
Die Vorrechte, Befreiungen und sonstigen Garantien im Zusammenhang mit dem Sonderbeauftragten und den Mitgliedern des Arbeitsstabs des Sonderbeauftragen, die für die Erfüllung und das reibungslose Funktionieren des Mandats erforderlich sind, werden mit den Gastparteien vereinbart. Die Mitgliedstaaten und der EAD gewähren alle hierfür erforderliche Unterstützung.