Erwägungsgrund 3 32025D0504
Andere multilaterale Entwicklungsbanken haben bereits auf diese Empfehlung reagiert und Maßnahmen ergriffen, um ihre Satzungen im Hinblick auf satzungsmäßige Limite für Finanzierungen zu ändern.
Andere multilaterale Entwicklungsbanken haben bereits auf diese Empfehlung reagiert und Maßnahmen ergriffen, um ihre Satzungen im Hinblick auf satzungsmäßige Limite für Finanzierungen zu ändern.