Erwägungsgrund 8 32025D0504
Der Rat der Gouverneure der EIB hat am 21. Juni 2024 einstimmig den Beschluss gefasst, die Gearing Ratio auf 290 Prozent anzuheben, damit die EIB-Gruppe auf ihrer starken Kapitalposition, ihrem robusten Risikomanagement und Governance-Rahmen aufbauen kann, um ihr volles Potenzial zur Unterstützung der Prioritäten der Union auszuschöpfen und die Investitionslücke zu schließen. Diese Erhöhung steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens dieses Beschlusses des Rates.