Erwägungsgrund 4 32025D0504
In Artikel 16 Absatz 5 der Satzung der EIB wird ein Limit für die Gesamtsumme der unterzeichneten Fremdkapitaloperationen (im Folgenden „Gearing Ratio“), ein Limit für die ausgezahlten Eigenkapitaloperationen und für Sondertätigkeiten eine besondere Einstellung in die Rücklagen festgelegt.