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Dieser Beschluss gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten folgender Kategorien betroffener Personen durch die Kommission:
Verdächtige;
Opfer;
Hinweisgeber;
Informanten;
Zeugen;
Mitarbeiter eines Unternehmens;
natürliche Personen, deren personenbezogene Daten in den Dokumenten oder anderen Medien enthalten sind, die im Rahmen der Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 eingeholt werden.
Dieser Beschluss gilt für die Verarbeitung folgender Kategorien personenbezogener Daten:
Identifikationsdaten;
Kontaktdaten;
Daten zur Fallbeteiligung;
fallbezogene Daten;
sonstige Daten, die für erforderlich gehalten werden, um die Anforderungen der Verordnung (EU) 2022/2065 zu erfüllen, einschließlich der in Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 11 der Verordnung (EU) 2018/1725 genannten personenbezogenen Daten.
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