Erwägungsgrund 5 32025D0628
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 verarbeitet die Kommission mehrere Kategorien personenbezogener Daten wie Identifikationsdaten, Kontaktdaten, Daten zur Fallbeteiligung, fallbezogene Daten und sonstige Informationen, die sie für erforderlich hält. Es ist zwar unwahrscheinlich, doch die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten können auch besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725, wenn einer der in Artikel 10 Absatz 2 oder 3 der genannten Verordnung aufgeführten Gründe zutrifft, sowie personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2018/1725 umfassen. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach der Verordnung (EU) 2022/2065 ist die Kommission verpflichtet, die in Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Rechte natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die in der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Rechte zu achten. Gleichzeitig gelten für die Kommission im Rahmen ihrer Tätigkeiten nach der Verordnung (EU) 2022/2065 strenge Vorschriften über die Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis gemäß Artikel 84 der genannten Verordnung.