Beschluss (EU) 2025/802 des Rates vom 14. April 2025 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die nach Artikel 23 Absatz 5 Buchstabe a des Beschlusses Nr. 1/2023 des Gemeinsamen Ausschusses abzugebende Erklärung zu vertreten ist
Ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die letzte der im vorherigen Erwägungsgrund genannten Erklärungen im Gemeinsamen Ausschuss abgegeben wurde, finden die vereinfachten Zollförmlichkeiten Anwendung, die in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1128 der Kommission vorgesehen sind.
Erwägungsgrund 4 32025D0802
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