Erwägungsgrund 6 32025D0802
Im April 2024 hat das Vereinigte Königreich ein System eingerichtet, mit dem die einschlägigen Daten zu Paketen von Unternehmen an Verbraucher (Business to Consumer — „B2C“), die die zugelassenen Beförderer aus einem anderen Teil des Vereinigten Königreichs nach Nordirland versenden, bei diesen Beförderern erhoben werden (im Folgenden „System“). Seitdem ist das System weiterentwickelt und in der Testphase von den nach dem UK Carrier Scheme registrierten Betreibern auf freiwilliger Basis genutzt worden, um Daten zu B2C-Paketen bereitzustellen, die von einem Unternehmen im Vereinigten Königreich (außerhalb Nordirlands) an eine Privatperson mit Wohnsitz in Nordirland versandt werden. Bei den Daten, die von den nach dem UK Carrier Scheme registrierten zugelassenen Beförderern im System bereitgestellt werden, handelt es sich um die in Anhang 52-03 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 aufgeführten Daten.