Beschluss (EU) 2025/818 des Rates vom 28. April 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hinsichtlich der Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zu vertretenden Standpunkt
Im August 2023 hat das Sekretariat des Ausschusses bestimmte Änderungen der Geschäftsordnung vorgeschlagen, um den Auswirkungen des Beitritts der Union zum Übereinkommen auf die Arbeitsweise des Ausschusses Rechnung zu tragen (im Folgenden „vorgeschlagene Änderungen“) und die Vertragsparteien aufgefordert, Formulierungsvorschläge zu unterbreiten.
Erwägungsgrund 3 32025D0818
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