Erwägungsgrund 6 32025D0818
Im November 2024 legte der Vorsitz des Ausschusses den Vertragsparteien im Anschluss an informelle Konsultationen einen im Dokument IC-CP(2024)12 prov dargelegten Vorschlag für Änderungen vor. Diesem Vorschlag zufolge sollten die derzeitigen Abstimmungsregeln weiterhin gelten, jedoch durch eine Klausel, der zufolge der Ausschuss alle Anstrengungen zu unternehmen hat, um seine Praxis der einvernehmlichen Beschlussfassung fortzusetzen (im Folgenden „Konsensklausel“), sowie durch eine Klausel, der zufolge der Ausschuss die Anwendung der Vorschriften innerhalb von drei Jahren nach Annahme der Änderungen zu prüfen hat (im Folgenden „Überprüfungsklausel“), ergänzt werden. Mit der Konsensklausel wird die bestehende Praxis im Ausschuss kodifiziert, und in der Überprüfungsklausel wird die Absicht, die Geschäftsordnung spätestens drei Jahre nach Annahme der Änderungen neu zu bewerten, klargestellt.