Beschluss (EU) 2025/818 des Rates vom 28. April 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hinsichtlich der Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zu vertretenden Standpunkt
Am 31. Mai 2024 konnte auf der 16. Sitzung des Ausschusses keine Einigung über die vorgeschlagenen Änderungen erzielt werden, und der Ausschuss beschloss, dass sein Vorsitz informelle Konsultationen durchführen sollte, um eine für alle Mitglieder des Ausschusses annehmbare Lösung zu finden.
Erwägungsgrund 5 32025D0818
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