Erwägungsgrund 8 32025D0818
Da die Änderungen der Geschäftsordnung für die Union rechtsverbindlich sein werden, ist es zweckmäßig, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen.
Da die Änderungen der Geschäftsordnung für die Union rechtsverbindlich sein werden, ist es zweckmäßig, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen.