Erwägungsgrund 3 32025D0904
Der Rat hat festgestellt, dass führende in Russland tätige Geschäftsleute seit der Verhängung restriktiver Maßnahmen durch die Union als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine weiterhin von der Regierung der Russischen Föderation profitieren und umgekehrt. Dieser sich ergebende Vorteil wird insbesondere durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation erlangt, mit denen die Auswirkungen der restriktiven Maßnahmen der Union gegen gelistete Personen und Organisationen abgemildert werden sollen. Diese Beschlüsse umfassen Rechtsvorschriften, die es diesen Personen und Organisationen ermöglichen, relevante Eigentumsstrukturen zu verschleiern und ihre Vermögenswerte und Interessen wirksam zu schützen, wodurch die anhaltende wechselseitige Abhängigkeit zwischen führenden Geschäftsleuten und der Regierung der Russischen Föderation weiter verdeutlicht wird. Darüber hinaus wird der Zugang zu Unternehmensregistern zunehmend eingeschränkt, wodurch die Möglichkeit, zuverlässige Informationen über geschäftliche Beteiligungen und Geschäftstätigkeiten in Russland zu erhalten, begrenzt sind. In Ermangelung von Nachprüfungsbefugnissen in Russland stützen sich die Unionsbehörden bei ihrer Bewertung auf öffentlich zugängliche Informationsquellen. Unter diesen besonderen Umständen hat der Rat festgestellt, dass es zunehmend schwierig ist, spezifische Nachweise und objektive Informationen über die wirtschaftliche Bedeutung, die Kapitalbeteiligungen, die Geschäftstätigkeiten oder die berufliche und sozioökonomische Lage von Personen zu erhalten, die der Rat seit Februar 2022 als führende Geschäftsleute eingestuft hat. In Fällen, in denen die russischen Rechtsvorschriften die Unterdrückung oder Verschleierung von in nationalen öffentlichen Registern oder Datenbanken enthaltenen Informationen oder die Eintragung falscher oder irreführender Informationen in diese Register oder Datenbanken ermöglichen, sollten die letzten verfügbaren Informationen aus der Zeit vor dem 24. Februar 2022 als korrekt gelten, es sei denn, es liegen aktuellere und verlässlichere Informationen vor.