Erwägungsgrund 5 32025D0904
Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass Änderungen der Eigentumsstrukturen oder der Positionen führender Geschäftsleute nach ihrer erstmaligen Aufnahme in die Liste keine Auswirkungen auf ihre zum Zeitpunkt der erstmaligen Aufnahme in die Liste festgestellte sozioökonomische Lage haben. Es ist auch davon auszugehen, dass Übertragungen, die am oder nach dem 24. Februar 2022 stattfanden, an denen direkt oder indirekt führende Geschäftsleutebeteiligt waren, die Verschleierung der Eigentumsbeteiligung oder -kontrolle erleichtert und damit restriktive Maßnahmen der Union erheblich unterlaufen haben.