Erwägungsgrund 4 32025D0094
Die EZB benötigt bestimmte Informationen von bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen, um aufsichtliche Stresstests wirksam durchführen zu können. Daher sollte die EZB vor Beginn jedes aufsichtlichen Stresstests die für den jeweiligen Stresstest relevanten erforderlichen Informationen und deren Form sowie Vorgaben und Einreichungstermine festlegen und diese den jeweiligen bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen entsprechend bekanntgeben.