Erwägungsgrund 6 32025D0094
Für die Zwecke der Durchführung aufsichtlicher Stresstests sollte die EZB festlegen, wie die von ihr erlassenen Aufsichtsbeschlüsse, in denen die erforderlichen Informationen sowie deren Form, Vorgaben und Einreichungstermine festgelegt sind, den bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen bekanntgegeben werden sollen.