Erwägungsgrund 11 32026D1083
Der Beschluss 2014/486/GASP sollte daher geändert werden, um dem Ergebnis der strategischen Überprüfung der EUAM Ukraine Rechnung zu tragen und um den als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag für den Zeitraum vom 1. Juni 2024 bis zum 31. Mai 2027 zu aktualisieren.