Erwägungsgrund 7 32026D1083
In seinen Schlussfolgerungen vom 12. Dezember 2023 zur Erweiterung hat der Rat unter Verweis auf die Agenda von Thessaloniki von 2003 und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2022 sein uneingeschränktes und klares Bekenntnis zur Aussicht auf Mitgliedschaft in der Union für den Westbalkan, die Ukraine, der Republik Moldau und Georgien bestätigt, und er hat bekräftigt, dass ihre Zukunft in der Union liegt.