Erwägungsgrund 8 32026D1083
In seinen Schlussfolgerungen vom 22. März 2024 hat der Europäische Rat erklärt, dass die Union weiterhin entschlossen ist, zusammen mit internationalen Partnern die Instandsetzung, die Erholung und den Wiederaufbau in der Ukraine zu unterstützen. Der Europäische Rat hat die Stärkung der EUAM Ukraine begrüßt, durch die es möglich sein wird, die Unterstützung für die ukrainischen Strafverfolgungsbehörden in den befreiten und angrenzenden Gebieten der Ukraine sowie für die Reformen im Rahmen des Beitrittsprozesses der Ukraine zur Union auszuweiten.