Erwägungsgrund 3 32026D1083
Am 18. März 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/452 angenommen, mit dem der EUAM Ukraine die zusätzliche befristete Aufgabe übertragen wurde, die ukrainischen Behörden mit dem Ziel zu beraten, den Flüchtlingsstrom aus der Ukraine nach Polen, Rumänien und in die Slowakei sowie den Fluss humanitärer Hilfe in die Ukraine zu erleichtern.