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Die Fazilität stellt ein Finanzierungsinstrument im Sinne von Titel X der Haushaltsordnung dar und wird im Wege der direkten Mittelverwaltung gemäß Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Haushaltsordnung durchgeführt.
Die Unterstützung im Rahmen der Fazilität erfolgt in Form von zinslosen Darlehen in der Anlaufphase des Betriebs für Projekte, die Fertigungsanlagen für Batteriezellen betreffen, die sich für Elektrofahrzeuganwendungen eignen.
Sie kann auch mit Unterstützung aus anderen Unionsprogrammen oder nationaler öffentlicher Förderung kombiniert werden, sofern dies nicht dazu führt, dass die kombinierte Unterstützung den Gesamtbetrag der förderfähigen Kosten gemäß Absatz 5 übersteigt, und sofern dies gegebenenfalls mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen im Einklang steht.
Der Betrag der im Rahmen der Fazilität gewährten Unterstützung darf den niedrigsten der folgenden Beträge nicht übersteigen: i) 60 % der förderfähigen Kosten im Sinne von Absatz 5 oder ii) einen Nominalbetrag von 500 Mio. EUR je Endempfänger.
Förderfähig sind nur Kosten, die
ausschließlich in Bezug auf die Anlaufphase entstanden sind;
nach der Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und innerhalb von 48 Monaten nach Unterzeichnung der in Artikel 9 genannten Darlehensvereinbarung entstanden sind. Förderfähige Kosten können Personalkosten, Kosten für den Erwerb und die Verarbeitung von Materialien, Energie und Rohstoffversorgung, Auftragsarbeiten und Dienstleistungen sowie Investitionsausgaben im Rahmen des Projekts umfassen.
Folgende Kosten sind nicht förderfähig:
Beträge, die zur Rückzahlung anderer Darlehen, auch von Darlehen von Banken oder anderen Finanzmittlern, verwendet werden;
Dividendenzahlungen;
Zahlungen variabler Vergütungen oder anderer vergleichbarer Formen der Vergütung.
die Kosten für von den Begünstigten oder in ihrem Auftrag durchgeführte flankierende Maßnahmen, die von den Begünstigten, die die Nahrungsmittel und/oder die…
Die Nahrungsmittel und/oder die materielle Basisunterstützung können an die am stärksten benachteiligten Personen direkt abgegeben werden oder indirekt, etwa…
Ungeachtet des Absatzes 2 führt eine Verringerung der in Absatz 2 Buchstabe a genannten förderungsfähigen Kosten aufgrund der Nichteinhaltung geltender…
Die Beträge für die Formen der Unterstützung gemäß Absatz 1 Buchstaben b, c und d werden auf eine der folgenden Arten festgelegt:
Für die Zwecke der Anwendung von Titel VI gelten die gemäß den in Absatz 1 Buchstaben b, c und d genannten Finanzhilfearten berechneten Beträge als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.