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Dieser Beschluss gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten folgender Kategorien betroffener Personen:
Hinweisgeber,
gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter der Unternehmen, die Gegenstand einer Prüfung sind,
natürliche Personen, deren personenbezogene Daten in den Dokumenten oder anderen Medien enthalten sind, die im Rahmen der Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung gemäß der Verordnung (EU) 2022/2560 zusammengetragen werden.
Dieser Beschluss gilt für die Verarbeitung folgender Kategorien personenbezogener Daten:
Identifikationsdaten,
Kontaktdaten,
sonstige fallbezogene Daten, einschließlich der in Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 11 der Verordnung (EU) 2018/1725 genannten personenbezogenen Daten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.