Erwägungsgrund 10 32026D1447
Stellt eine betroffene Person einen Antrag auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten, sollte sie Zugang zu diesen personenbezogenen Daten, einschließlich der von einer Person, die der Kommission Informationen gemeldet hat, bereitgestellten Daten, erhalten. Um die Anonymität der Personen, die der Kommission Informationen gemeldet haben, zu wahren und sicherzustellen, dass deren Rechte nicht beeinträchtigt werden, sollte die Kommission der betroffenen Person weder den Namen der Person, die der Kommission Informationen gemeldet hat, noch andere Informationen zur Verfügung stellen, durch die diese direkt oder indirekt identifiziert werden könnte.