Erwägungsgrund 7 32026D1460
Die Teilnahme der EFTA-Staaten an der GOVSATCOM-Komponente und dem Programm für sichere Konnektivität auf der Grundlage des EWR-Abkommens ist für die Vertragsparteien von beiderseitigem Interesse.
Die Teilnahme der EFTA-Staaten an der GOVSATCOM-Komponente und dem Programm für sichere Konnektivität auf der Grundlage des EWR-Abkommens ist für die Vertragsparteien von beiderseitigem Interesse.