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Aus denselben Gründen ist es angemessen, dass das Direktorium seine Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf die Beendigung von Vereinbarungen mit Kunden von TARGET-EZB an ein Mitglied des Direktoriums überträgt und die Weiterübertragung dieser Entscheidungsbefugnisse an die höhere Führungsebene ermöglicht, wenn solche Vereinbarungen aufgrund der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Sinne von Anhang I Artikel 24 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2022/911 (EZB/2022/22) fristlos und mit sofortiger Wirkung beendet werden müssen und/oder der TARGET-Teilnehmer die in Anhang I Artikel 4 des genannten Beschlusses festgelegten Zugangskriterien nicht mehr erfüllt —
Zur Gewährleistung der wirksamen Steuerung und operationellen Effizienz sollte das Direktorium seine Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf die Änderung von…
Das Direktorium überträgt hiermit dem für die Abteilung Marktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr zuständigen Mitglied des Direktoriums die…
Die Übertragung und Weiterübertragung von Entscheidungsbefugnissen zur Genehmigung der Beendigung von Vereinbarungen mit Kunden von TARGET-EZB ist auf…
Darüber hinaus sind die in Absatz 1 genannten Personen befugt, nach Anhang I Artikel 24 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2022/911 (EZB/2022/22) die Beendigung von…
Im Anschluss an die Verabschiedung der Leitlinie (EU) 2022/912 (EZB/2022/8) erließ das Direktorium am 19. April 2022 den Beschluss (EU) 2022/911 der…
Um den Entscheidungsfindungsprozess in Bezug auf die Übermittlung vertraulicher statistischer Daten an den Einheitlichen Abwicklungsausschuss zu erleichtern,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.